ESG-Investments 2024: Chancen durch Fortschritt und Klarheit

von Michelle Dunstan, Chief Responsibility Officer, Janus Henderson Investors

Die Geschwindigkeit des Fortschritts bei der Bewältigung der Klimakrise und anderer Nachhaltigkeitsproblemen wird unweigerlich von den politischen Einflüssen abhängen. Im kommenden Jahr stehen Wahlen für den nächsten US-Präsidenten, den britischen Premierminister, die indische Regierung sowie das Parlament und die Mitglieder des Europäischen Parlaments an, die den Weg der ESG-Regulierung und die Umsetzung der Klimaziele beeinflussen werden.

Ein erfolgreicher Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bietet Anlegern durch drei verschiedene Investmentmöglichkeiten die Chance, den Übergang zu erleichtern und zu beschleunigen:

•  Lösungsanbieter/Innovatoren

Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen den Übergang zu einer CO2-armen und Kreislaufwirtschaft beschleunigen, z. B. in den Bereichen saubere Energie, saubere Technologien, Energieeffizienz, Abfallwirtschaft, nachhaltiger Verkehr und Wärmepumpen.

•  Enablers

Unternehmen, die den Übergang durch ihre Produkte und Dienstleistungen beschleunigen und ermöglichen. Sie sind möglicherweise selbst nicht kohlenstoffarm, aber für die Dekarbonisierung unerlässlich. Dazu gehören Übergangsmetalle für die „Elektrifizierung von allem“ und Pipelines zur Vorbereitung von Wasserstoff-, Wasser- und Abfallmanagement-Upgrades.

•  Verbesserer

Unternehmen in emissionsintensiven Sektoren, die die Wirtschaft von heute und morgen stützen und deren Wandel entscheidend ist. Dazu gehören fortschrittliche Ölkonzerne sowie Unternehmen aus der Zement- und Stahlindustrie, der Luftfahrt und der Landwirtschaft, die generell eine hohe Kohlenstoffintensität aufweisen, aber ihre Abläufe erheblich verbessern, um zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell überzugehen.

Auch Investoren denken zunehmend über den Umgang mit Naturverlusten nach. Im September 2023 veröffentlichte die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) ihr endgültiges Konzept, das es Unternehmen und Finanzinstituten ermöglichen wird, ihre Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die Natur zu bewerten, so wie es die Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) für den Klimawandel getan hat. Wir glauben, dass sich der Übergang zu einer naturfreundlichen Welt 2024 beschleunigen wird.

Soziale Faktoren rücken in den Vordergrund

Nachhaltigkeitsfragen können nur angegangen werden – und Lösungen können nur nachhaltig sein – wenn man sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen und Abhängigkeiten befasst. Ein gerechter Übergang sollte ausdrücklich die Menschen berücksichtigen, die den Übergang ermöglichen, sowie die Auswirkungen des Übergangs auf die Arbeitnehmer, insbesondere in emissionsintensiven Sektoren, und auf Schwellenländern, die am stärksten von den Klimaauswirkungen betroffen sind.  Ein Übergang, bei dem diese sozialen Auswirkungen und Abhängigkeiten nicht berücksichtigt werden, kann Risiken für Menschen, Unternehmen und sogar ganze Regionen mit sich bringen und sich möglicherweise negativ auf Cashflows und Bewertungen auswirken. Einen gerechten Übergang zu ermöglichen, ist also nicht nur „das Richtige“, sondern langfristig auch ein finanziell kluger Schachzug.

Die Regierungen sollten den gerechten Übergang vorantreiben. Sowohl der Green Deal der EU als auch der Inflation Reduction Act der USA räumen dem gerechten Übergang Priorität ein. Aber auch der Privatsektor muss eine Schlüsselrolle spielen, indem er nicht nur das notwendige Kapital und die Investitionen bereitstellt, sondern auch proaktiv soziale Aspekte in seine Strategie, seinen Betrieb und seine Lieferkette einbezieht.

Eine kürzlich durchgeführte Studie ergab jedoch, dass die überwältigende Mehrheit der von Climate Action (CA) 100+ anvisierten Unternehmen die Erwartungen an den gerechten Übergang nicht erfüllt. Ziel ist es, dass sich 50 % der CA 100+-Unternehmen zu einem gerechten Übergang verpflichten, bevor die nächste Net Zero Company Benchmark veröffentlicht wird. Zu den wichtigsten Faktoren, die von CA100+ erfasst werden, gehören Humankapital, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, Ausbildung und sozialer Dialog. Unternehmen, die die Bedürfnisse aller Stakeholder berücksichtigen, vermindern Risiken und haben bessere Erfolgsaussichten, was die Aussicht auf eine langfristige wirtschaftliche Wertschöpfung erhöht.

Menschenrechte sind ein weiterer Schwerpunktbereich. Die geplante Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wird große Unternehmen und möglicherweise auch Finanzinstitute dazu verpflichten, ihre eigenen Aktivitäten und die ihrer Zulieferer einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen (und nicht nur offenzulegen). Die Institutionen werden tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln und verhindern, beenden oder mindern müssen. Wir gehen davon aus, dass dies für viele Unternehmen eine große Herausforderung darstellen wird, insbesondere für solche mit komplexen oder langen Lieferketten.

Bei der Bewertung naturrelevanter Auswirkungen und Abhängigkeiten werden Arbeits- und Menschenrechte für Unternehmen und Investoren ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Laut dem neuen TNFD-Rahmenwerk ist „eine sinnvolle Einbeziehung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften ein entscheidender Teil der Identifizierung und Bewertung naturrelevanter Themen durch jede Organisation“. Denn obwohl sie weniger als 5 % der Weltbevölkerung ausmachen, schützen die indigenen Völker 80 % der Artenvielfalt der Erde.

Das Ende von Greenwashing?

Die Zusagen der Unternehmen und Investoren zu den wichtigsten ESG-Themen müssen echt und glaubwürdig sein. Dessen sind sich Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer sehr wohl bewusst. In den letzten Jahren haben Unternehmen und Finanzinstitutionen zahlreiche gewagte „grüne“ Aussagen getroffen. Der Fokus der Regulierungsbehörden auf „Greenwashing“ ist daher zu begrüßen und wird 2024 verstärkt werden.

Um ihr Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 zu erreichen, hat die Europäische Union eine Taxonomie eingeführt, in der Kriterien für „nachhaltige“ Aktivitäten definiert sind. Diese werden auch von Unternehmen bei der Berichterstattung im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen (SFDR) verwendet. 2024 wird die EU die von der Taxonomie erfassten Sektoren und Aktivitäten ausweiten, was sich auf die Offenlegung von Unternehmen und Investmentmanagement auswirken wird. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die am 1. Januar 2024 in Europa in Kraft tritt, wird Unternehmen dazu verpflichten, umfassend über ihre ESG-Auswirkungen zu berichten.

In der Zwischenzeit könnten Asset Manager den Richtlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unterliegen. Dort sind strenge Kriterien für die Verwendung des Begriffs „nachhaltig“ in Fondsnamen geplant, die einen Mindestprozentsatz an „ESG“- und „nachhaltigen“ Investments festlegen.

Neben der Regulierung haben das CFA Institute, die Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) und die Principles for Responsible Investment (PRI) auch einheitliche Definitionen für fünf weit verbreitete Begriffe des verantwortungsvollen Investments festgelegt, um die Vermittlung zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer klaren Unterscheidung der Ziele von Ansätzen, einschließlich ESG-Integration, Impact Investing und Screening.

Wir gehen davon aus, dass Unternehmen, die in Sachen ESG eine echte Vorreiterrolle einnehmen, sich zunehmend von der Konkurrenz abheben und einen Mehrwert haben werden, da die Regularien strenger werden und das Management von ESG-Aspekten zu einem Schlüsselkriterium für finanzielle Entscheidungsträger wird.

Im Gegensatz dazu könnten Institute, die nur Lippenbekenntnisse zu wesentlichen ESG-Faktoren abgeben, zunehmend mit Reputationsrisiken, sinkender Verbrauchernachfrage oder sogar Rechtsstreitigkeiten konfrontiert werden. Dies geschieht bereits jetzt. Im September 2023 stimmte die Investmentfirma DWS zu, eine Geldstrafe in Höhe von 19 Millionen US-Dollar an die US-Börsenaufsichtsbehörde zu zahlen, u. a. wegen „wesentlich irreführender Aussagen“ über ihren ESG-Investmentprozess.

Die Zukunft

Unsere drei Investmentthemen werden den ESG-Investoren 2024 mehr Klarheit verschaffen. Sie bieten auch spannende Möglichkeiten für Anleger, die von der Integration wesentlicher ESG-Faktoren in ihren Investmentprozess ebenso profitieren wollen wie von Investitionen in spezifische Themen, die auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ausgerichtet sind.

www.green-bonds.com – Die Green Bond-Plattform.
Foto: Michelle Dunstan © Janus Henderson Investors


 

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