Die ProCredit Holding AG, die Muttergesellschaft der vor allem in Südost- und Osteuropa tätigen deutschen Impact Banking Gruppe ProCredit, hat am 4. Juni 2025 in Frankfurt am Main ihre ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Sie fand wie im Vorjahr als Präsenzveranstaltung statt.
Der Vorstand der Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zum 3. Juni 2030 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung (einschließlich in Form bestehender Schuldverschreibungen und Genussrechte) im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt 200 Mio. Euro auszugeben (Genussrechtsrahmen). Die Genussrechte sollen so ausgestaltet sein, dass sie als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), in der Fassung wie jeweils geändert oder ersetzt, insbesondere durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/876 (CRR II) oder sonst als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden können.
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